Das OLG Celle (13 W 80/20) hat hervorgehoben, dass die Auskunft eines Diensteanbieters über Bestands- und Nutzungsdaten eines Bewertenden aufgrund wahrheitswidriger Äußerungen über ein Unternehmen möglich ist. Hebel in dem Fall war, dass die Äusserung über ein Unternehmen als Straftat eingestuft wurde. Dabei ging es vorliegend um Bewertungen, die ein Arbeitgeber hinnehmen musste, die ihm…
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